In Deutschland gibt es keine speziellen Steuern auf Gold oder andere Edelmetalle. Diese sind von der Einkommensteuer befreit, da weder auf Goldmünzen, noch auf Goldbarren, Zinserträge oder Dividenden anfallen. Daher ist es aber im Gegenzug auch nicht möglich, den Goldkauf von der Steuer in Form von Werbungskosten oder anderem abzusetzen.
Einkommensteuer kann dann anfallen, wenn Gold verkauft wird. Denn unter bestimmten Umständen müssen Gewinne aus einem Veräußerungsgeschäft über die Einkommensteuererklärung versteuert werden. Gewinne werden in der Einkommensteuererklärung in der Anlage SO angegeben. Ob eine Steuer fällig ist, hängt davon ab, wie lange sich die Goldbarren oder Goldmünzen in Ihrem Besitz befanden. Immer dann, wenn physisches Gold länger als ein Jahr bei Ihnen war, muss der Veräußerungsgewinn nicht in Ihrer Steuererklärung angegeben werden und auch eine Umsatzsteuer fällt nicht an. Daher ist in unter zwei Situationen zu unterscheiden:
Die Goldbarren oder Münzen befinden sich weniger als ein Jahr in ihrem Besitz: Der erzielte Gewinn aus der Veräußerung ist steuerpflichtig und dieser muss in der Einkommensteuer Erklärung erfasst werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn er eine Höhe von 600 € übersteigt. Bis dahin gibt es laut § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG eine Freigrenze in Höhe von 600 €. Allerdings sind hier Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften hinzuzurechnen. Da es sich hierbei nicht um einen Freibetrag, sondern eine Freigrenze handelt, sind nicht nur die darüber hinausgehenden Gewinne zu versteuern, sondern stattdessen die gesamte Summe. Die Erträge aus einem privaten Veräußerungsgeschäft werden mit dem Grenzsteuersatz besteuert.
Das physische Gold befindet sich länger als ein Jahr in Ihrem Besitz: der Gewinn aus der Veräußerung ist steuerfrei und muss auch in der Steuererklärung nicht angegeben werden.
Wenn Sie aus dem Verkauf von Goldwertpapieren hingegen Gewinne machen, dann müssen Sie die Veräußerungsgewinne versteuern. Diese unterliegen der Abgeltungssteuer und sie ist unabhängig von der Haltungsdauer. Dies liegt daran, dass Wertpapiere, die auf Gold basieren, steuerlich wie Fonds oder Aktien behandelt werden. Dafür können aber im Gegenzug mit dem Verkauf von Aktien generierte Verluste in der Steuererklärung geltend gemacht werden.