Das sogenannte Zollfreilager ist eine besondere Art des Hochsicherheitslagers. In einem Zollfreilager können Edelmetalle gelagert, aber auch gekauft oder verkauft werden. Dort ist physisches Gold vor einem staatlichen Zugriff geschützt, sofern es sich bei dem Land, in dem sich das Zollfreilager befindet, nicht um einen diktatorisch regierten Staat handelt. Außerdem ist zu beachten, dass bei einer Lagerung in ein ausländisches Zollfreilager das Gold nicht sofort verfügbar ist, wenn es beispielsweise verkauft werden soll. In einem Zollfreilager können bestimmte Edelmetalle unverzollt und unversteuert zwischengelagert werden.
Dadurch ist es möglich über ein Zollfreilager weiße Edelmetalle wie Platin, Palladium und Silber steuerfrei zu erwerben und einzulagern. In der Schweiz gilt ein Mehrwertsteuersatz von 8 % auf Edelmetalle. Werden die Edelmetalle nach Deutschland geliefert, so wird der in Deutschland gültige Mehrwertsteuersatz von derzeit 19 % fällig und die in der Schweiz gezahlte Mehrwertsteuer wird damit verrechnet. Dies gilt jedoch nicht für Goldbarren, da diese generell von der Mehrwertsteuer befreit sind.